FAQ zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen nach Überschwemmungen in Rheinland-Pfalz

Stand: 06/14/2024

Boden

Details verbergen für Muss ich mit Belastungen des Bodens nach Hochwasser rechnen und was ist ggfs. zu untersuchen?Muss ich mit Belastungen des Bodens nach Hochwasser rechnen und was ist ggfs. zu untersuchen?
Die mögliche Belastung von Böden als Folge von Hochwasser kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgt sein:
  • Mit dem Überflutungswasser herangetragene Schlämme und andere Materialien, die Schadstoffe unterschiedlichster Art beinhalten können, lagern sich insbesondere in Mulden und Senken ab.
  • Mögliche Belastungsquellen können technische Anlagen von Gewerbe-Industriebetrieben oder Tankanlagen sein. Damit stellen Mineralölgemische, die auch Schwermetalle enthalten können, aber auch Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) und Polychlorierte Biphenyle (PCB) die typischerweise auftretenden Schadstoffe dar.
  • Schadstoffe können auch an Sammelstellen für Abfälle, zu entsorgende Autowracks, etc. in Böden eingetragen worden sein. Auch hier können Schwermetalle, MKW und PCB erwartet werden.
  • Liegen Anhaltspunkte für eine spezifische Belastung vor, ist das Parameterspektrum zu erweitern.

Um den Aufwand für Bodenuntersuchungen einzugrenzen, ist grundsätzlich schrittweise vorzugehen.

Bodenuntersuchungen sind nur dann sinnvoll durchzuführen, wenn sich auf den Flächen keine Materialien oder Gegenstände befinden, die nach der Beprobung zur weiteren Kontamination führen können.

Vor der Entnahme von Proben sollten die Flächen optisch und organoleptisch beurteilt werden. Vor allem die mögliche Belastung mit MKW ist organoleptisch deutlich wahrnehmbar. Die Auswertung von Heizölschäden nach Flutkatastrophen in Deutschland zeigt, dass Heizölkontaminationen insbesondere nach Hochwasserkatastrophen i.d.R. innerhalb weniger Wochen und Monate, abgesehen von lokal begrenzten Ausnahmen, abgebaut sind. Der Abbau erfolgt über Verdunstung, Fotooxidation und mikrobiellen Abbau. Im Allgemeinen sind daher nach diesen Studien und aus Erfahrung aus Hochwässern entlang der Mosel in den vergangenen Jahren bei Heizölaustritten auf Bodenflächen keine Bodenaustauschmaßnahmen notwendig.

Um eine repräsentative Bodenprobe zu erstellen, sollte vor der Probenahme die korrekte Vorgehensweise mit dem Analyselabor abgestimmt werden.

Details verbergen für Wie sind Böden nach Erosionsereignissen wiederherzustellen?Wie sind Böden nach Erosionsereignissen wiederherzustellen?
Bei Bodenumlagerungen gilt grundsätzlich der Grundsatz "Gleiches zu Gleichem". Oberboden kann auf Oberboden aufgetragen werden. Unterboden auf Unterboden (Abtrag des Oberbodens notwendig). Die physikalischen Eigenschaften der Böden müssen vergleichbar sein. Dies gilt auch für die Steingehalte. Steinanteile und Fremdanteile (Holz, Plastik, Bauschutt etc.) sind auszusortieren.

Besteht der Verdacht auf Kontamination mit Schadstoffen (Schwermetalle, org. Schadstoffe etc.) sind Beprobungen des Bodenmaterials oder der Sedimente durchzuführen (siehe oben).

Böden müssen befahrbar und bearbeitbar sein, um diese umzulagern oder wiederherstellen zu können. Nur abgetrocknete Böden können bearbeitet oder umgelagert bzw. aufgefüllt werden. Hier gilt als Konsistenzgrenze steif-plastisch. Ist der Boden breiig, sind Bodenarbeiten nicht möglich. Zur Entwässerung können auch Begrünungsmischungen verwendet werden.

Kleinere Erosionsschäden (Rinnen) können durch Bodenbearbeitung (z. B) mit dem Grubber beseitigt werden. Größere Bodeneingriffe (Abtrag, Auffüllung, Verteilen von Böden) sollten mit Kettenfahrzeugen (es droht eine Verdichtung durch hohe Bodenpressung der Maschinen) durchgeführt werden. Kettenbagger haben den großen Vorteil, dass diese einen großen Aktionsradius besitzen und nicht hin und her fahren müssen. Stehen nur Radfahrzeuge zur Verfügung (Traktor mit Frontlader, Radlader, Mobilbagger) so ist der Rangieraufwand auf ein Minimum zu begrenzen. Wo es möglich ist, sollte vom Weg aus gearbeitet werden.

Nach Abschluss der Maßnahme ist eine Lockerung und direkte Einsaat mit einer Begrünungsmischung zu empfehlen, um die Fläche schnell wieder der Bewirtschaftung zu führen zu können.

Beachten Sie auch ebenso das Merkblatt und weiterführende Informationen zu Bodenauffüllungen der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR), zu finden auf der Webseite https://www.dlr.rlp.de/Boden/Bodenauffuellungen

Details verbergen für Was ist bei der Beräumung von abgelagerten Geröll, Schutt und anderem Treibgut auf landwirtschaftlichen Flächen zu beachten?Was ist bei der Beräumung von abgelagerten Geröll, Schutt und anderem Treibgut auf landwirtschaftlichen Flächen zu beachten?

Kies und Geröll, welches aus einem Flussbett, von einem angrenzenden Weg oder von Gleisanlagen stammt, kann in der Regel dorthin zurückgeschoben werden. Es sollte jedoch vorher auf jeden Fall in Augenschein genommen und mittels Sinnenprüfung auf eventuelle Belastungen durch Kontaminationen überprüft werden.

Angeschwemmtes Treibgut muss in der Regel als Restabfall oder Bauschutt entsorgt werden. Zur Klärung der Frage, wohin die Entsorgung (in vielen Fällen vermutlich eine Bauschuttdeponie) erfolgen kann, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der für die Abfallentsorgung zuständigen Stelle bei der Kommune.

Details verbergen für Kann Gülle aus überschwemmten Güllekeller noch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ausgebracht werden?Kann Gülle aus überschwemmten Güllekeller noch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ausgebracht werden?
Ob bzw. wie diese Gülle noch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ausgebracht werden kann, ist im Einzelfall von der ADD in Trier zu entscheiden. Betroffene können sich zwecks Genehmigung einer Gülleausbringung an die ADD, Herr Dr. Roller, Tel.: 0651/94 94 845, wenden.
Details verbergen für Können durch Überschwemmung unwiederbringlich abgetragene Flächen bei der Einhaltung der Vorgaben der Düngeverordnung noch berücksichtigt werden?Können durch Überschwemmung unwiederbringlich abgetragene Flächen bei der Einhaltung der Vorgaben der Düngeverordnung noch berücksichtigt werden?

Die Vorgaben der Düngeverordnung sind grundsätzlich weiter einzuhalten.

Abgetragene Flächen sind der zuständigen Kreisverwaltung zu melden. Betroffene können sich auch hier in Fragen zur Ausbringung von Düngemitteln, wie z.B. zur Berechnung der N-Obergrenze oder zur Düngebedarfsermittlung etc., an die ADD in Trier, Herr Dr. Roller, Tel.: 0651/94 94 845, wenden.


Futtermittel und Lebensmittel

Details verbergen für Futtermittel und LebensmittelFuttermittel und Lebensmittel
Der Landwirt als Nutzer der überfluteten Flächen hat die Verantwortung für die Folgenabschätzung des Hochwassers und für die Sicherheit seiner Futter- und Lebensmittel (VO (EG) Nr. 178/2002).

Im Geltungsbereich Futtermittel regelt Näheres die Richtlinie 2002/32/EG mit Höchstgehalten für bestimmte Kontaminanten (z.B. Schwermetalle) in Futtermitteln, wonach diese nicht in den Verkehr gebracht bzw. verfüttert werden dürfen, wenn sie die in der Richtlinie festgelegten Höchstgehalte überschreiten.

Im Geltungsbereich Lebensmittel regelt Näheres die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 mit Höchstgehalten für bestimmte Kontaminanten (z.B. Schwermetalle) in Lebensmitteln, wonach diese nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie die in der Verordnung festgelegten Höchstgehalte überschreiten.

Maßgebliche rechtliche Vorgaben für die Primärproduktion von Lebensmitteln sind weiterhin in Anhang I der VO (EG) Nr. 852/2004 geregelt. Zur Eindämmung mikrobiologischer Risiken bei der Primärproduktion von frischem Obst und Gemüse hat die EU-Kommission (KOM) einen Leitfaden erarbeitet, der auch Aussagen zu überschwemmten Produktionsflächen trifft. [Bekanntmachung der Kommission mit dem Leitfaden zur Eindämmung mikrobiologischer Risiken durch gute Hygiene bei der Primärproduktion von frischem Obst und Gemüse (2017/C 163/01)]

Details verbergen für Was muss ich bei meinem Bio-Betrieb beachten?Was muss ich bei meinem Bio-Betrieb beachten?
Bei einem Überschwemmungsereignis kann nicht von einer beabsichtigten Anwendung unerlaubter Stoffe ausgegangen werden. Die verantwortliche Person trifft hier kein Verschulden.

Bei Kontaminationen tritt das übergeordnete Recht des Gesundheitsschutzes ein. Wenn keine Kontamination stattgefunden hat, bestehen auch keine Zweifel daran, dass die Waren ökologischen Status haben.

Der Bio-Status der zertifizierten Flächen, Tiere und Erzeugnisse bleibt daher erhalten, solange die Bio-Erzeugnisse nach Lebens- und Futtermittelrecht verkehrsfähig sind.

Die Einhaltung einer bestimmten Umstellungszeit ist daher nicht erforderlich.

Details verbergen für Was sollte ich beachten, wenn meine Flächen überschwemmt wurden?Was sollte ich beachten, wenn meine Flächen überschwemmt wurden?
Zunächst sollte eine sensorische Bewertung der betroffenen Flächen vorgenommen werden.
Die wichtigsten Parameter sind hierbei:
  • Verschmutzungen (ölige Filme auf dem Futter, sandige und erdige Rückstände)
  • Farb- und Geruchsänderungen (faulig, schimmelig, phenolartig, fäkalienartig)
  • Untypisches Gefüge (schmierig, sandig)
  • Fremdkörper

Bestehen bereits nach einer sensorischen Prüfung Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Futtermittel, so wird von einer Nutzung aufgrund der möglichen Kontamination mit anorganischen und organischen Schadstoffen abgeraten.
Wird eine Nutzung als Futtermittel in Betracht gezogen, sollte zudem der mikrobielle Status (Pilze, Hefen) der Ernteprodukte berücksichtigt werden. Im Zweifelsfall ist die analytische Prüfung der Unbedenklichkeit erforderlich.

Für Lebensmittel gilt: Im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht ist grundsätzlich der Lebensmittelunternehmer dafür verantwortlich, dass die von ihm in den Verkehr gebrachten Erzeugnisse gesundheitlich unbedenklich sind und den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen genügen. Wenn Grund zu der Annahme besteht, dass Lebensmittel aufgrund einer stattgefundenen chemischen oder mikrobiellen Kontamination oder einer Verunreinigung mit Fäkalien nicht mehr verkehrsfähig sind, hat der Lebensmittelunternehmer die Ware auf Verkehrsfähigkeit zu prüfen. Möglicherweise kann aber die unschädliche Beseitigung der Erzeugnisse effizienter und billiger für den Lebensmittelunternehmer sein, als die Durchführung von erforderlichen Untersuchungen der potentiell kontaminierten Lebensmittel (essbare Teile von Pflanzen).

Details verbergen für Auf welche Parameter sollte ich meine Produkte untersuchen lassen?Auf welche Parameter sollte ich meine Produkte untersuchen lassen?
Eine Untersuchung ist im Rahmen der Eigenverantwortung des jeweiligen Futtermittel- bzw. Lebensmittelunternehmers möglich. Dabei sind folgende Parameter von Interesse:
  • Schwermetalle (z.B. Arsen, Blei, Cadmium)
  • Dioxine, PCB
  • mikrobiologische Beschaffenheit (z.B. E. coli, Salmonellen)
  • Mineralölkohlenwasserstoffe (MOSH/MOAH) bei begründetem Verdacht

Grünland

Details verbergen für Kann ich Grünlandflächen für die Futtermittelgewinnung weiterhin nutzen?Kann ich Grünlandflächen für die Futtermittelgewinnung weiterhin nutzen?
Überschwemmte Grünlandflächen sind von grobem Fremdmaterial zu befreien. Wenn immer möglich, sollte der Aufwuchs zerkleinert bzw. eingearbeitet werden. Höherer Aufwuchs sollte grundsätzlich abgefahren werden.

Bei Bereichen, die augenscheinlich erkennbar stark belastet sind (z. B. deutlich verölte Bereiche) bzw. bei denen eine erhebliche Belastung dringend zu vermuten ist (z. B. unterhalb durchströmter großer Industrieanlagen), ist der Aufwuchs zu entfernen und zu entsorgen.

Der neue Aufwuchs kann wieder zur Futtermittelgewinnung genutzt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass möglichst keine Anteile von Erde in das Futter geraten. Hier ist ein entsprechendes Weide- und Erntemanagement zu berücksichtigen (höhere Schnitthöhe, Ernte- Bergetechnik möglichst ohne Aufwirbeln des Bodens, Einsatz von Siliermitteln). Zudem sollte der Aufwuchs von Überschwemmungsflächen besser in Ballen siliert werden, um das Risiko einer Verunreinigung möglichst gering zu halten. Nach dem Silierprozess wird empfohlen, das Futtermittel auf Salmonellen zu untersuchen.

Details verbergen für Was ist vor einem Austrieb der Tiere auf Grünlandflächen zu beachten?Was ist vor einem Austrieb der Tiere auf Grünlandflächen zu beachten?
Jede Grünlandfläche muss vor der Nutzung durch Tiere analog zu der Frage „Nutzung von Grünflächen zur Futtermittelgewinnung“ behandelt werden.

Eine bodennahe Beweidung sollte vermieden werden, um die Aufnahme von Sediment zu verhindern.

Hühner sollten aufgrund ihres Futteraufnahmeverhaltens, insbesondere bei der Nutzung von mobilen Hühnerställen, bis auf weiteres nicht auf überschwemmten Grünlandflächen gehalten werden. Für eine Nutzung sollte hinreichend sichergestellt werden, dass keine Kontamination vorliegt.



Ackerbau

Anbau von Futtermitteln

Details verbergen für Kann ich die Aufwüchse meiner Ackerflächen nach einer Überflutung noch als Futtermittel nutzen?Kann ich die Aufwüchse meiner Ackerflächen nach einer Überflutung noch als Futtermittel nutzen?
In vielen Fällen wird eine Ernte überfluteter Flächen nicht mehr sinnvoll möglich sein. Falls im Einzelfall eine Ernte und Vermarktung noch in Betracht gezogen werden kann, ist auf jeden Fall das Futtermittel erzeugende Unternehmen für die Futtermittelsicherheit verantwortlich.
Details verbergen für Kann ich mein Getreide nach einer Überschwemmung noch ernten und als Futtermittel nutzen?Kann ich mein Getreide nach einer Überschwemmung noch ernten und als Futtermittel nutzen?
In vielen Fällen wird eine Ernte überfluteter Flächen nicht mehr sinnvoll möglich sein. Die Beurteilung der konkreten Situation hängt von der Getreideart, der Höhe der Schmutzbelastung und der Strömung des Hochwassers ab. Generell wird von der Nutzung von erntereifem Getreide abgeraten, wenn im Endprodukt mit Verschmutzung, Auswuchs und Verpilzung zu rechnen ist.

Bei Flächen, auf denen die Ähre keinen Kontakt mit schlammigem Wasser hatte, ist eine Ernte denkbar. Bei der Ernte ist auf einen Hochschnitt zu achten, so dass das sedimentbehaftete Stroh nicht in die Erntemaschine gelangt. Geerntetes Getreide aus Überschwemmungsgebieten sollte von Erntegut von nicht betroffenen Flächen getrennt gelagert werden. Vor dem Verkauf wird empfohlen eine Analyse durchzuführen.

In jedem Fall ist eine intensive Reinigung und zuverlässige Konservierung dringend zu empfehlen. Erntereste sind auf den Anbauflächen einzuarbeiten. Von einer Strohnutzung als Futtermittel oder Einstreu ist abzuraten.

Details verbergen für Kann ich meinen Silomais nach einer Überschwemmung noch ernten und als Futtermittel nutzen?Kann ich meinen Silomais nach einer Überschwemmung noch ernten und als Futtermittel nutzen?
Anhaftende Verschmutzungen bei Silomais sind gegebenenfalls durch zu erwartende Niederschläge bis zur Ernte weitestgehend abgewaschen. Der Mais kann dann normal genutzt werden. Sollten bei der Ernte noch Verschmutzungen anhaften, muss sichergestellt werden (z.B. durch einen Hochschnitt bei der Ernte), dass eine Einlagerung von verschmutztem Mais vermieden wird.
Details verbergen für Wie verfahre ich mit Aufwüchsen meiner Ackerflächen, die aufgrund der Überschwemmung nicht mehr als Futtermittel verwendet werden können?Wie verfahre ich mit Aufwüchsen meiner Ackerflächen, die aufgrund der Überschwemmung nicht mehr als Futtermittel verwendet werden können?
In den Fällen von verschmutzten und unbrauchbaren Futterpflanzen ist ein Häckseln oder Mulchen und die anschließende Einarbeitung auf der Ackerfläche eine Möglichkeit. Die Hinweise zur Futtermittelgewinnung auf Grünlandflächen sind zu beachten.

Anbau von Lebensmitteln

Details verbergen für Kann ich Lebensmittel von meinen überschwemmten Flächen in Verkehr bringen?Kann ich Lebensmittel von meinen überschwemmten Flächen in Verkehr bringen?
In vielen Fällen wird eine Ernte überfluteter Flächen nicht mehr sinnvoll möglich sein. Falls eine Ernte und anschließende Vermarktung in Betracht gezogen werden kann, gilt:

Im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht ist grundsätzlich der Lebensmittelunternehmer dafür verantwortlich, dass die von ihm in den Verkehr gebrachten Erzeugnisse gesundheitlich unbedenklich sind und den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen genügen. Wenn Grund zu der Annahme besteht, dass Lebensmittel aufgrund einer stattgefundenen chemischen oder mikrobiellen Kontamination oder einer Verunreinigung mit Fäkalien nicht mehr verkehrsfähig sind, hat der Lebensmittelunternehmer die Ware auf Verkehrsfähigkeit zu prüfen. Möglicherweise kann aber die unschädliche Beseitigung der Erzeugnisse effizienter und billiger für den Lebensmittelunternehmer sein, als die Durchführung von erforderlichen Untersuchungen der potentiell kontaminierten Lebensmittel (essbare Teile von Pflanzen).

Wenn essbare Teile von Pflanzen mit entsprechend verunreinigtem Hochwasser in Berührung gekommen sind, sind diese daher aus Sicht der Lebensmittelhygiene nicht für den Verzehr durch den Menschen geeignet.


Futtermittelvorräte

Details verbergen für Können Futtervorräte nach einer Überflutung noch verwendet werden? Können Futtervorräte nach einer Überflutung noch verwendet werden?
  • Gelagerte Futtermittel, die mit Schmutzwasser in Kontakt gekommen sind, sind für Futterzwecke grundsätzlich unbrauchbar.
  • Getreide-, Stroh- und Heuvorräte wirken hygroskopisch und neigen wegen der aufgenommenen Feuchte zur Schimmelbildung und zur Selbsterwärmung. Der Einsatz einer Temperaturmesssonde ist dringend anzuraten. Feucht gewordenes Material ist nicht mehr als Futtermittel oder Einstreu zu verwenden.



Tränkewasser

Details verbergen für Welches Tränkewasser kann für die Versorgung von Tieren genutzt werden?Welches Tränkewasser kann für die Versorgung von Tieren genutzt werden?
Die Versorgung und die Qualität des Tränkewassers sind unbedingt zu überprüfen. Eine Nutzung von Oberflächenwasser (Bäche, Flüsse, Seen, etc.) ist aufgrund des Kontaminationsrisikos nicht sinnvoll. Ggf. sollte Rücksprache mit der unteren Wasserbehörde gehalten werden. Das Wasser von hofeigenen Brunnen sollte in jedem Fall analysiert werden. Untersuchungen des Wassers können z.B. durch die LUFA in Speyer durchgeführt werden.
Hinweise zur Tränkwasserqualität: https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/futtermittel/orientierungsrahmen-traenkwasser.html

Nutzgärten

Details verbergen für Welche Auswirkungen hat das Hochwasser auf die Nutzung meines Gartens?Welche Auswirkungen hat das Hochwasser auf die Nutzung meines Gartens?
  • Es wird empfohlen, auf die Nutzung von Gemüse und Obst aus einem überfluteten Privatgarten vorsorglich zu verzichten, da über die möglichen Schadstoffeinträge durch Abwasser und Schlamm oder andere Beimengungen keinerlei Informationen vorliegen.
  • Die Entsorgung von überflutetem Gemüse und Obst sollte aufgrund der unbekannten Schadstoffgehalte über den Restmüll erfolgen.
  • Zu den möglichen Auswirkungen auf den Gartenboden siehe Abschnitt Boden.


Tiergesundheit

Details verbergen für Ist eine Impfung meiner Wiederkäuer gegen die Blauzungenkrankheit aktuell sinnvoll?Ist eine Impfung meiner Wiederkäuer gegen die Blauzungenkrankheit aktuell sinnvoll?
Eine Impfung schützt grundsätzlich empfängliche Tiere (Rinder und kleine Wiederkäuer) vor einer Infektion mit dem Erreger der Blauzungenkrankheit. Das Virus wird über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) zwischen den empfänglichen Tieren übertragen. In den Sommermonaten ist temperaturbedingt die Hochsaison der Gnitzen, so dass eine Schutzimpfung der empfänglichen Tiere in jedem Fall angeraten ist. Hinzu kommt, dass in der von den Überschwemmungen betroffenen Region mit einem Vorkommen des Virus auf Grund bekannter Fälle zu rechnen ist. Da Gnitzen in der Nähe von stehenden und fließenden Gewässern zu finden sind und ihre Eier artspezifisch teils an Land, am Ufer oder im Wasser ablegen, ist in den Überschwemmungsgebieten vermutlich mit einem erhöhten Aufkommen der Gnitzen zu rechnen.

Die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit wird vom Land und von der Tierseuchenkasse bezuschusst, nähere Informationen sind in der Beihilfenübersicht der Tierseuchenkasse unter folgendem Link zu finden: https://www.tierseuchenkasse-rlp.de .


Details verbergen für Ist eine Impfung meiner Pferde gegen West-Nil-Fieber aktuell sinnvoll?Ist eine Impfung meiner Pferde gegen West-Nil-Fieber aktuell sinnvoll?
Das West-Nil-Virus wird durch verschiedene Stechmücken übertragen, als Hauptüberträger gilt die deutschlandweit verbreitete Culex-Mücke. Eine Infektion findet über Blut statt, also wenn eine infizierte Mücke ein Tier oder einen Menschen sticht. Das West-Nil-Fieber kommt in zahlreichen Regionen der Welt vor, seit einigen Jahren auch verstärkt in Deutschland, vor allem in den östlichen Teilen mit Ausbreitungstendenz nach Westen. In den meisten Fällen sind Vögel betroffen, häufiger auch Pferde und in wenigen Fällen Menschen.

Da die Eiablage der Culex-Mücken in kleineren wie größeren stehenden Wasseransammlungen z.B. wassergefüllte Wagenspuren, Regentonnen und Pfützen stattfindet, ist vermutlich auch bei den Culex-Mücken von einem erhöhten Vorkommen in den Überschwemmungsgebieten auszugehen.

Bisher gibt es allerdings keine Nachweise von West-Nil-Virus in Rheinland-Pfalz - weder bei Vögeln, Pferden noch bei Menschen.

Dennoch ist eine vorbeugende Impfung von Pferden sinnvoll, da die Erkrankung schwerwiegende Verläufe nehmen kann. Für Vögel und Menschen gibt es derzeit keinen geeigneten Impfstoff.

Die Tierseuchenkasse bezuschusst die Impfung von Pferden gegen West-Nil-Fieber, nähere Informationen sind in der Beihilfenübersicht der Tierseuchenkasse unter folgendem Link zu finden: https://www.tierseuchenkasse-rlp.de .

Details verbergen für Muss ich auf Grund meiner überfluteten Weideflächen aktuell meine Nutztiere entwurmen?Muss ich auf Grund meiner überfluteten Weideflächen aktuell meine Nutztiere entwurmen?
Grundsätzlich ist es natürlich sinnvoll, Nutztiere regelmäßig zu entwurmen, ein erhöhter Handlungsbedarf besteht derzeit aber nicht. Sprechen Sie hierzu Ihren Hoftierarzt an und planen Sie ein auf Ihren Betrieb abgestimmtes Weideparasiten-Management.

Weiterführende Informationen und eine Entscheidungshilfe zum geeigneten Weideparasiten-Management finden Sie auf der Internetseite des Thünen-Institutes unterhttps://www.weide-parasiten.de/.

Ebenso steht Ihnen der Rindergesundheitsdienst des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz (https://lua.rlp.de/de/unsere-themen/tiergesundheit-tierseuchen/tiergesundheitsdienste/) für Auskünfte zur Verfügung.


Als Ansprechpartner bei Rückfragen stehen die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) und Kreisverwaltungen zur Verfügung.

Weitere Beratungsangebote:

Wenn Sie Unterstützung benötigen oder einfach nur ein Gespräch suchen, können Sie sich auch an die Landwirtschaftliche Familienberatung der Kirchen im Bistum Trier wenden. Nähere Informationen finden Sie unter www.lfb-trier.de.



Johannes.Blang@dlr.rlp.de     www.DLR-Eifel.rlp.de