Der durchschnittliche Milcherzeuger in den Milchviehberatungsringen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland hält 144 Kühe mit einer Ø Milchleistung von 9.489 kg ECM. Die Grundfutterleistung beträgt im Mittel 3.700 kg, die Kraftfuttereffizienz liegt bei 299 g/kg Milch.
Jede Kuh frisst im Ø 28 dt Kraftfutter. Dies kostet den Ø Beratungsringbetrieb 977 €/Kuh und Jahr oder 10,3 ct/kg ECM. Auf ein Jahr hochgerechnet sind dies für den Ø Ringbetrieb in Rheinland-Pfalz Kraftfutterkosten inklusive dem eigenen Getreide in Höhe von 140.688 € (Quelle: Rinderreport Rheinland-Pfalz und Saarland 2020).
Wer so viel Geld für Futtermittel ausgibt, muss sicher sein, dass er für sein Geld auch das bekommt, wofür er bezahlt! | 
Foto: © DLR Eifel |
Wer überprüft die deklarierten Werte und gibt es Probleme?
Die amtliche Futtermittelkontrolle dient insbesondere dem vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz (z.B. Überprüfung des Eintrags unerwünschter und unzulässiger Stoffe), überwacht aber auch marktordnungsrechtliche Kriterien. Art und Umfang der Kontrollen basieren auf einem bundesweit abgestimmten nationalen Kontrollplan, der in den Bundesländern umzusetzen ist. Auf Rheinland-Pfalz entfallen dabei jährlich ca. 550 Warenuntersuchungen von Futtermitteln. Diese Rahmenvorgaben werden seitens des Landes Rheinland-Pfalz um zusätzliche Kontrollen ergänzt, die routinemäßig ca. 150 Warenuntersuchungen jährlich umfassen. Darüber hinaus werden bei Hinweisen oder konkretem Verdacht weitere Proben entnommen. Ca. 30% aller Proben der amtlichen Kontrollen werden auf Nähr- und Wirkstoffe untersucht. Daneben führt die amtliche Futtermittelkontrolle Betriebsinspektionen in den Futtermittelunternehmen durch, in deren Rahmen u.a. Einrichtungen und Anlagen, Rückverfolgbarkeit, Eigenuntersuchungen oder die Zusammensetzung von Futtermitteln geprüft werden.
Der Verein Futtermitteltest e.V. (VFT) führt seit 1990 Warentests bei Mischfutter durch. Der VFT ist ein Zusammenschluss landwirtschaftlicher Organisationen wie den Bauernverbänden, den Landwirtschaftskammern, der DLG und weiteren Organisationen. Von Oktober 2017 bis Dezember 2018 wurden in den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland insgesamt 93 Milchleistungsfutter auf Energie, Rohprotein, Rohfaser, etc. untersucht. 13 davon (14 %) lagen z.B. im Energiegehalt unterhalb der futtermittelrechtlich erlaubten Toleranzschwelle von -0,25 MJ NEL. Der VFT veröffentlicht die Ergebnisse mit den Namen der Hersteller auf seiner Homepage (www.futtermitteltest.de/testergebnisse/).
Die Arbeitsgemeinschaft der Futtermittelprüfringe (AG FPR) Rheinland-Pfalz und Saarland lässt jährlich über 200 Futtermittel an der LUFA Speyer auf ihre wertbestimmenden Inhaltstoffe (MJ NEL, XP, …) untersuchen, davon sind ca. die Hälfte Milchleistungsfutter. Die Ergebnisse werden zweimal jährlich an die Mitglieder in Form eines AG-Rundschreibens versendet. Mitglieder in einem der 5 Futtermittelprüfringe sind auch automatisch Mitglieder in der AG FPR und erhalten diese Rundschreiben.
In den letzten beiden Jahren sind sehr viele eiweißreiche Milchleistungsfutter (XP-Gehalte zwischen 38 und 40 %) wegen ihres zu geringen Energiegehaltes aufgefallen. Statt der deklarierten 7,0 bis 7,2 MJ NEL / kg Frischmasse (FM) wurden meist nur 6,6 bis 6,8 MJ NEL / kg FM gefunden. Ein Untergehalt von mehr als 0,25 MJ NEL ist futtermittelrechtlich zu beanstanden. Die Beanstandungsquote lag bei einigen Herstellern bei nahezu 100 %.
Wie hoch ist der Schaden?
Welche Auswirkungen ein Untergehalt haben kann, zeigt folgendes Beispiel: ein eiweißreiches Milchleistungsfutter mit 38 % XP und einem deklarierten Energiegehalt von 7,2 MJ NEL / kg FM enthält nur 6,88 MJ NEL. Dies sind 0,32 MJ NEL / kg FM weniger als deklariert. Werden von diesem Futter täglich 3 kg pro Kuh in die Teilmischration oder Voll-TMR eingemischt, was bei den relativ eiweißarmen Gras- und Maissilagen der letzten Jahre im üblichen Bereich liegt (Spanne 2 – 4 kg, Quelle DLR Eifel), würde jede Kuh im Verlauf der Laktation 915 kg dieses Milchleistungsfutters fressen (bei 305 Laktationstagen). Der Schaden wegen Energieuntergehalt betrüge über 4.250 € / Jahr (915 kg * - 0,32 MJ NEL = - 293 MJ NEL / 3,28 MJ NEL/kg Milch = - 89 l * 0,392 €/kg Milch = - 34,89 € * 122 Kühe (144 Kühe * 85 % in Laktation = 122 Stück) = - 4.256 € / Jahr).
Nun ist natürlich nicht jede Lieferung zu beanstanden. Unterstellt man, dass ein Betrieb eine Lieferung mit 10 t bestellt, würde dieser bei einem Verbrauch im Beispielsbetrieb von 360 kg am Tag für rund einen Monat (28 Tage) reichen (144 Kühe, davon 85 % in Laktation = 122 Kühe * 3 kg = 360 kg. 10.000 kg/360 kg = 28 Tage). Im Verlauf dieser 28 Tage fehlen der Kuh 27 MJ NEL, was einer Minderleistung von 8 kg Milch (27 MJ NEL/3,28 MJ NEL/kg Milch) oder einem Mindererlös von 3,12 €/Kuh entspricht (Quelle: Rinderreport Rheinland-Pfalz und Saarland 2020, Ø Milcherlös inklusive aller Zuschläge = 39,0 ct/kg * 8 kg).
8 kg weniger Milch oder 3,12 € weniger Geld pro Kuh (in 28 Tagen) dürften den wenigsten Betrieben auffallen. Hochgerechnet auf 122 laktierende Kühe errechnet sich in unserem Beispiel ein Schaden von rund 380 Euro pro Lieferung (10 t/Lieferung). Kommt es mehrmals im Jahr vor, dass die deklarierten Energiegehalte unterschritten werden, erhöht sich der Schaden entsprechend. Gleiches gilt, wenn neben dem Energiegehalt auch z.B. der Gehalt an Rohprotein zu niedrig ist
Was kann der Landwirt tun?
Die einfachste Art, die Deklaration zu überprüfen, ist die Einforderung der offenen Deklaration. Anhand der prozentualen Anteile der einzelnen Komponenten multipliziert mit deren durchschnittlichenØ Energiegehalten nach Futtertabelle kann man den Energiegehalt des Milchleistungsfutters gut abschätzen, wie die beiden folgenden Beispiele aus der Beraterpraxis zeigen. |
Beispiel 1: ein Proteinfutter, bestehend aus 50 % Raps- und 50 % Sojaextraktionsschrot, wird mit einem Rohproteingehalt von 38 % und einem Energiegehalt von 7,2 MJ NEL / kg FM deklariert. Rapsextraktionsschrot enthält im Mittel 6,4 – 6,5 MJ NEL / kg FM und 35 % Rohprotein (Quelle: www.proteinmarkt.de), schalenreiches Sojaextraktionsschrot 7,4 MJ NEL / kg FM und 42 % Rohprotein. Dies ergibt rechnerisch einen Energiegehalt von 6,9 MJ NEL / kg FM und einen Rohproteingehalt von 38,5 %. Von der LUFA Speyer gefunden wurden 6,88 MJ NEL/ kg FM und 38,5 % Rohprotein!
Tabelle 1: Abschätzung des Energiegehaltes auf der Basis von Durchschnittswerten
(Beispiel 1)
Komponente | Anteil
(%) | MJ NEL | Rohprotein
(%) |
Rapsextraktionsschrot | 50 | 6,4 | 35 |
Sojaextraktionsschrot | 50 | 7,4 | 42 |
Berechnet |  | 6,9 | 38,5 |
Deklariert |  | 7,2 | 38,5 |
Analysiert |  | 6,88 | 38,5 |
Abweichung |  | -0,32 | 0 |
Beispiel 2: ein proteinreiches Milchleistungsfutter enthält 1,5 % Zuckerrübenvinasse, 57,3 % Rapsextraktionsschrot und 42,2 % Sojaextraktionsschrot. Der deklarierte Energiegehalt liegt bei 7,2 MJ NEL / kg FM, der Rohproteingehalt bei 40 %. Rechnerisch liegt der Energiegehalt bei 6,8 MJ NEL / kg FM mit 38 % Rohprotein. Die LUFA Speyer hat in 3 Futterproben des Herstellers Energiegehalte zwischen 6,8 bis 6,88 MJ NEL bzw. Rohproteingehalte von 38,1 bis 39,6 % gefunden.
Wie die beiden Beispiele verdeutlichen, stimmen die errechneten Werte auf Basis von Tabellenwerten mit den Ergebnissen der LUFA sehr gut überein. Diese Vorgehensweise ist durchaus geeignet, eine erste Abschätzung des Energiegehaltes und Rohproteingehaltes vorzunehmen.
Tabelle 2: Abschätzung des Energiegehaltes auf der Basis von Durchschnittswerten
(Beispiel 2)
Komponente | Anteil
(%) | MJ NEL | Rohprotein
(%) |
Rapsextraktionsschrot | 57,3 | 6,4 | 35 |
Sojaextraktionsschrot | 42,2 | 7,4 | 42 |
Zuckerrübenvinasse* | 1,5 | 6,5 | 20 |
Berechnet | 100 | 6,81 | 38 |
Deklariert |  | 7,2 | 40 |
Analysiert** |  | 6,8 - 6,88 | 38,1 - 39,6 |
Ø |  | 6,84 | 37,9 |
Abweichung |  | -0,36 | -2,07 |
* MJ NEL/kg TM = 7,4, bei 88 % TM = 6,5 MJ NEL
Wenn Zweifel an den deklarierten Werten aufkommen, sei es, dass der deklarierte Energiegehalt aufgrund der eingemischten Komponenten nicht nachvollziehbar ist oder das Futter farblich oder wegen des Geruchs auffällig ist, sollte man das Futter von der LUFA untersuchen lassen.
Die Kosten variieren je nach Untersuchung. Die Betreuer der Futtermittelprüfringe aber auch die LUFA selber beraten Sie, welche Untersuchung Sinn macht und geben ihnen Auskunft, welche Kosten dafür entstehen.
Mitglieder in einem der fünf Futtermittelprüfringe aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland können Proben über den jeweiligen Futtermittelprüfring zur Untersuchung einschicken. Die Kosten trägt i.d.R. der Prüfring bzw. die Arbeitsgemeinschaft (AG) der Futtermittelprüfringe, die sich über die Mitgliedsbeiträge finanzieren.
Im Anhang finden Sie den Fachbeitrag mit einem Beispiel des VFT für einen vergleichenden Mischfuttertest als pdf-Dokument zum Download. |