Merkblatt: Wasserwirtschaftliche Anforderungen an die ordnungsgemässe Silagelagerung ausserhalb ortsfester Anlagen |
Stand: 03/11/2025 |
| Immer wieder taucht die Frage auf, unter welchen Voraussetzungen und wie lange sogenannte Feldmieten vorübergehend auf landwirtschaftlichen Flächen gelagert werden dürfen. Aufschluss gibt ein Merkblatt der Ministerien für Umwelt und Landwirtschaft (Stand November 2024). Eine wesentliche Neuerung darin: Die Frist der maximalen Lagerdauer von 6 Monaten gilt bei Silagen mit hohen Trockenmassegehalten ohne Silagesickersaft erst ab dem Datum des Anschnitts!!! Hohe Trockenmassegehalte sind im Merkblatt nicht näher definiert. Aus fachlicher Sicht gelten folgende Empfehlungen für die Trockensubstanzgehalte: Grassilage: 30-40%, Maissilage 30-35%. Bei der Antragstellung für die Agrarförderung ist zu beachten, dass diese Flächen in Abzug zu bringen und nicht förderfähig sind. Die Abzugsflächen sind entweder mit dem Kulturartenschlüssel 994 als "Vorübergehende, unbefestigte Mieten, Stroh-, Futter- oder Dunglagerplätze auf Dauergründland" oder auf Ackerland mit 996 zu codieren. Damit genügt man der Verpflichtung, alle Flächen im Antrag anzugeben und die Flächen sind im Folgejahr noch im Antrag sichtbar. Kurzfassung: Anforderungen der Wasserwirtschaft an die Silagelagerung in Freigärhaufen und im Schlauch
1https://geobox-i.de/GBV-RLP/ (GAP-Konditionalität ab 2023: Bodenerosionsgefährdung durch Wasser (K-Wasser-2)) 2 https://wasserportal.rlp-umwelt.de/ < Geoexplorer < Grundwasser und Geologie < GWK: Grundwasserüberdeckung 3 Maßnahmenbeschreibungen (Grundsätze) in der jeweils gültigen Fassung unter https://www.agrarumwelt.rlp.de Im Anhang das ausführliche Merkblatt, Stand November 2024, als PDF-Dokument zum Download Dieses und weitere aktuelle Merkblätter für die Landwirtschaft stehen zudem auf der Homepage das Landwirtschaftsministeriums zur Verfügung: https://mwvlw.rlp.de/themen/landwirtschaft/merkblaetter-zur-landwirtschaft |
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