Änderungen zum Tierarzneimittelgesetz (TAMG) |
Stand: 02/09/2023 |
Mit der Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG), sind ab dem 01.01.2023 Nutztierhalter dazu verpflichtet, mit neuen Tiergruppen am Antibiotika-Monitoring teilzunehmen. Dazu zählen nun auch: Milchkühe, Zukaufskälber, Zuchtsauen und Ferkel sowie Jung- und Legehennen. Wer genau dazugehört, das kann man in einem Erklärvideo herausfinden. Es ist auf dem YouTube Kanal der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) Rheinland-Pfalz veröffentlicht.
Welche Auswirkungen dies für die Landwirte hat und was auf die Landwirte zukommt, haben Dr. Heidrun Mengel (Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz), Kathrin Hammes (Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz-Saar), Irene Stalter-Hayer (Milchvieh Beratungsring Wittlich-Trier) und die Kollegin Christiane Breuer (Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Eifel) für Sie in einem Infoblatt zusammengefasst Im Anhang finden Sie das Infoblatt zum Download |
Infoblatt_TAMG_Änderungen-Tierarzneimittelgesetz_2023-01.pdf | |||||||||||||
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